AGB von Alma & Lovis

§ 1 Allgemeines
§ 2 Geltung
§ 3 Vertragsinhalt
§ 4 Unterbrechung der Lieferung
§ 5 Nachlieferungsfrist
§ 6 Mängelrüge
§ 7 Zahlung
§ 8 Zahlung nach Fälligkeit
§ 9 Zahlungsweise
§ 10 Eigentumsvorbehalt
§ 11 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
§ 12 Datenschutz
§ 13 Schlussbestimmungen
§ 14 Anschrift/Impressum

§ 1 Allgemeines

(1) Diese AGB (AGB-Händler) regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen der Alma & Lovis GmbH (im folgenden Alma & Lovis) und Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Die von Alma & Lovis angebotenen Waren und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Für Verbraucher gelten die AGB-Verbraucher.

(3) Alma & Lovis ist berechtigt, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der in Textform erfolgten Änderungsmitteilung ebenfalls in Textform widerspricht.

§ 2 Geltung

(1) Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung für sämtliche von Alma & Lovis gegenüber den in § 1 Abs. 1 genannten Kunden zu erbringenden Lieferungen und Leistungen.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern Alma & Lovis nicht zuvor der Geltung schriftlich zugestimmt hat. Führt Alma & Lovis vorbehaltlos Lieferungen an den Kunden aus, obwohl Alma & Lovis Kenntnis von dessen Geschäftsbedingungen hat, so liegt darin keine Genehmigung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden. Auch in diesem Falle gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

(3) Widerspricht der Kunde ganz oder teilweise den Geschäftsbedingungen von Alma & Lovis, so ist Alma & Lovis zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, ohne dass dem Kunden im Fall eines insoweit erklärten Rücktritts ein Anspruch auf Schadenersatzanspruch erwächst.

§ 3 Vertragsinhalt

(1) Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Lieferzeiträumen. Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt.

(2) Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluss befristet werden. Die Abnahmefrist darf höchstens 12 Monate betragen.

(3) Die Mindestbestellmenge bei einer Vororder beträgt 3 Größen pro Artikel und Farbe, das Auftragsvolumen beträgt mindestens 1.000 Euro, die Lieferung erfolgt frei Haus. Der Auftrag gilt erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch Alma & Lovis als angenommen.

(4) Der Rücktritt durch den Auftraggeber ist nur schriftlich innerhalb von 10 Tagen möglich.

§ 4 Unterbrechung der Lieferung

(1) Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann.

(2) Ist die Lieferung bzw. Annahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss dies jedoch mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich ankündigen.

(3) Wurde der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, dass nicht rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde und hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert, kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.

(4) Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung ausgeschlossen, auch wenn eine Alma & Lovis etwa gesetzten Frist zur Lieferung abgelaufen ist. Dies gilt nicht, soweit Alma & Lovis Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ferner nicht in den Fällen, in denen Alma & Lovis wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet.

§ 5 Nachlieferungsfrist

(1) Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 12 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist dem Verkäufer erklärt, dass er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.

(2) Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdrücklich, dass die Ware für eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann jedoch ein fester Liefertermin ohne Nachfrist vereinbart werden. Bei Überschreiten dieses Liefertermins kann der Käufer den Ersatz besonderer Aufwendungen für die georderte Ware verlangen, höchstens jedoch in Höhe des Einkaufspreises der georderten Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann wegen der Mangelhaftigkeit der Aktionsware nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er dem Verkäufer eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle der Ziff. 1 Satz 2 anstelle des dort aufgeführten Rücktritts nur, wenn diese Fristsetzung des Käufers dem Verkäufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.

(4) Für versandfertige Lagerware und NOS-Ware – „Never-out-of-Stock“ – beträgt die Nachlieferungsfrist 5 Werktage. Bei Nichtlieferung ist der Käufer unverzüglich zu informieren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziff. 1 und 3.

(5) Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

§ 6 Mängelrüge

(1) Mängelrügen und Reklamationen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an den Verkäufer abzusenden.

(2) Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.

(3) Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Tagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Nach Ablauf der in Ziff. 4 genannten Frist, kann der Käufer nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(6) Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Der Käufer kann aufgrund des rechtzeitig gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Zahlung

(1) Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Rechnungen sind zahlbar: Sofort nach Rechnungsstellung netto; D) Ab dem 31. Tag tritt Verzug gemäß § 286 II Nr. 1 BGB ein.

(3) Werden anstelle von barem Geld, Scheck oder Überweisung vom Verkäufer Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 22. Tage ab Rechnungsstellung und Warenversand ein Zuschlag von 1 % der Wechselsumme berechnet.

(4) Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse.

§ 8 Zahlung nach Fälligkeit

(1) Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

(2) Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Bei Überschreitung des Zahlungszieles kann der Verkäufer bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

(4) Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

§ 9 Zahlungsweise

(1) Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.

(2) Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Spesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

(2) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

(3) Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer eine zentral regulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt der Verkäufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentral regulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Käufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung nur unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt.

(5) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern.

(6) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. 6c. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Käufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös anteilig zum Wert der Rechte des Verkäufers an der Ware an den Verkäufer weiter. Der Käufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offenzulegen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage überfällig ist oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

(7) Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Falle wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Käufer die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen.

(8) Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

(9) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

(10) Nimmt der Verkäufer in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

(11) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

(12) Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. Dem Käufer ist es im Falle des Satzes 1 grundsätzlich gestattet, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten den Verkäufer darüber zu informieren.

§ 11 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(3) Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet Alma & Lovis nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden (z. B. schadensbedingt erhöhte Versicherungsprämien; Zinsschaden für Zwischenfinanzierung, etc.) Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel der gelieferten Ware verursacht wurden.

(4) Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung von Alma & Lovis bei arglistigem Verschweigen des Mangels und nach dem Produkthaftungsgesetz von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(5) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Alma & Lovis für etwaige von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 12 Datenschutz

(1) Alma & Lovis ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Kundendaten, gleichgültig ob sie von dem Kunden selbst oder von einem Dritten stammen, für eigene Zwecke nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

(2) Schadensersatzansprüche aufgrund des Umgangs mit solchen Daten – mit Ausnahme der nach § 13 (Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse) begründeten Haftung – sind ausgeschlossen.

(3) Personenbezogene Daten werden von Alma & Lovis selbst erhoben und im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG) verarbeitet.

(4) Ohne die Einwilligung des Kunden wird Alma & Lovis Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(5) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Kontodaten bearbeiten“ in seinem Profil abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen.

(6) Verwendung von Facebook Social Plugins
Auf der Website werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“) betrieben wird. Die Plugins sind mit einem Facebook-Logo oder dem Zusatz „Soziales Plug-in von Facebook“ bzw. „Facebook Social Plugin“ gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Facebook Plugins und deren Aussehen findest du hier: https://developers.facebook.com/docs/pluginz

Wenn eine Seite unseres Webauftritts aufgerufen wird, die ein solches Plugin enthält, stellt der Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Facebook her. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an den Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Facebook die Information, dass der Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn der Kunde kein Facebook-Profil besitzt oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt ist. Diese Information (einschließlich der IP-Adresse) wird vom Browser direkt an einen Server von Facebook in die USA übermittelt und dort gespeichert. Ist der Kunde bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website dem Facebook-Profil unmittelbar zuordnen. Wenn der Kunde mit den Plugins interagierst, zum Beispiel den „Gefällt mir“-Button betätigt oder einen Kommentar abgibt, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden außerdem auf dem Facebook-Profil veröffentlicht und den Facebook-Freunden angezeigt.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre kann den Datenschutzhinweisen von Facebook entnommen werden: http://www.facebook.com/policy.php

Wenn der Kunde nicht möchte, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar dem Facebook-Profil zuordnet, musst du dich vor deinem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen. Das Laden der Facebook Plugins kann auch mit Add-Ons für den Browser komplett verhindert werden, z.B. mit dem „Facebook Blocker“ (http://webgraph.com/resources/facebookblocker/).

(6) Kontakt zum Thema Datenschutz
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung deiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung kannst du dich gerne per E-Mail an shop@almalovis.de wenden.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den von diesen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnissen ist Bonn. Alma & Lovis bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Alma & Lovis und dem Kunden gilt deutsches materielles Recht. Das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973 (BGBl. 1973 Teil I S. 856) sowie das Einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17.07.1973 (BGBl. 1973 Teil I S. 868) und das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 05.07.1989 (BGBl. 1989 Teil II S. 586) finden keine Anwendung. Ergänzend gelten die Incoterms in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 14 Anschrift / Impressum

Alma & Lovis GmbH
Haydnstraße 36
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0) 228 / 53 46 17 82
E-Mail: shop @ almalovis.de
Web: www.almalovis.de

Geschäftsführer: Annette Hoffman, Elke Schilling
Handelsregister: Amtsgericht Bonn, HRB 19007
Umsatzsteuer-IDIdentifikationsnummer: DE 280137710